Altersvorsorge: Werden wirklich alle Möglichkeiten genutzt?
Freitag, Februar 17th, 2012
Wer sich allein auf die gesetzliche Rente verlässt, fühlt sich oft verlassen. Vor allem wenn er den aktuellen Rentenbescheid mit den voraussichtlichen monatlichen Bezügen, die er im Rentenalter zu erwarten hat, näher in Augenschein nimmt. Private Vorsorge ist deshalb mehr denn je angesagt. Wer meint, dass er noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um im Rentenalter sorgenfrei leben zu können, kann sich an die DGbAV wenden.
Die Experten in Sachen betriebliche Altersvorsorge können sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern wichtige Anregungen geben, wie die Altersversorgung für die Mitarbeiter auf gesunde Beine gestellt werden kann. Für den Mitarbeiter lohnt sich diese Form der Vorsorge oft schon, während er mit seinen Beiträgen das erforderliche Kapital für die späteren Rentenzahlungen anspart. Für die Einzahlungen muss er nämlich keine Steuern zahlen. Sie werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen, so dass er dadurch ein niedrigeres Einkommen hat und dementsprechend weniger Steuern zahlt. Der zweite Vorteil ergibt sich jedoch erst im Rentenalter. Dann nämlich werden die Auszahlungen als Einkommen versteuert. Weil Rentner aber gewöhnlich niedrigere Einkünfte haben als zu ihrer aktiven Zeit im Beruf, fällt die Steuerlast insgesamt auch entsprechend niedriger aus. Nachteile muss er lediglich hinnehmen, wenn er über einen längeren Zeitraum krank ist oder seinen Arbeitsplatz verliert. Die Leistungsansprüche in diesem Fall orientieren sich nämlich am tatsächlichen steuerpflichtigen Bruttogehalt.
Chefs, welche die betriebliche Altersversorgung in ihrer Firma einführen wollen, werden ebenfalls von der Gesellschaft betreut. In einer sorgfältigen Analyse werden die bestehenden Möglichkeiten des Unternehmens analysiert und gegebenenfalls optimiert. Weil die Vorgesetzten gegenüber den Arbeitnehmern eine so genannte Informationspflicht haben, können sie sich nämlich unter Umständen auf dünnes Eis begeben, wenn sie in den juristischen Details nicht fit sind. Deshalb bieten die Experten von der DGbAG einerseits Vorträge für interessierte Zuhörer an. Des weiteren kann im Rahmen von Einzelgesprächen individuelle Fälle erörtert und auf spezielle Fragen, die nicht für fremde Ohren bestimmt sind, eingegangen werden. Für strittige Fälle hat die Gesellschaft auch eine Clearing-Stelle eingerichtet. Denkbare Fälle, wo diese hinzu gezogen wird, sind beispielsweise, wenn der Arbeitnehmer die Stelle wechselt und seine Ansprüche mitnehmen möchte. Aber auch, wenn die Firma neue Inhaber hat und Sozialleistungen gestrichen werden sollen.
Bildquelle: Hans-Peter Reichartz / pixelio.de